Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kluge Köpfe Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich und Definitionen 1.1. Nachfolgende AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern („Auftraggeber; Käufer, Verkäufer“) und der Kluge Köpfe Immobilien GmbH („Makler“). 1.2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3. Der Auftraggeber stimmt der Geltung und Einbeziehung dieser AGB zu. 1.4. Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbeziehungen. AGB und/oder Nutzungsbedingungen von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt Teil dieses Vertrages, außer der Einbeziehung wird vor Vertragsschluss ausdrücklich durch den Makler zugestimmt. 1.5. Sofern in diesen AGB auf vom Makler veröffentlichte Preisverzeichnisse, Leistungsverzeichnisse oder vertragsrelevante Informationen verwiesen wird, gelten diese als Bestandteil dieses Vertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1.6. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Nutzung einer genderneutralen Sprache verzichtet und die männliche Form benutzt. Das Angebot bezieht sich gleichwohl auf Mitglieder aller Geschlechter.
2. Leistungsinhalt / Vertragsschluss 2.1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist der Verkauf von Immobilien oder der Nachweis einer Kaufmöglichkeit von Immobilien durch den Makler gegen Zahlung einer Maklerprovision vom Auftraggeber. 2.2. Der konkrete Inhalt des Vertragsverhältnisses regelt der individuell zwischen Auftraggeber und Makler geschlossene Maklervertrag. 2.3. Der Maklervertrag kann formfrei geschlossen werden. 2.4. Der Maklervertrag kommt bereits mit der Übersendung eines Exposés und gleichzeitiger Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers zustande.
3. Angebote des Maklers 3.1. Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. 3.2. Objektbezogene Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden. 3.3. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Laufzeit 4.1. Bei Verträgen über den Verkauf einer Immobilie beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit. 4.2. Bei Verträgen über den Nachweis der Kaufmöglichkeit einer Immobilie beträgt die Laufzeit des Vertrages 6 Monate. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit.
5. Kündigung des Vertrages 5.1. Der Vertrag kann unabhängig von der vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. 5.2. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder die nachhaltige Störung des gegenseitigen Vertrauens, so dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Darüber hinaus sind für den Makler wichtige Gründe der andauernde oder wiederholte Zahlungsverzug des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. 5.3. Kündigt der Makler aus einem oder mehreren in 5.2 genannten Gründen, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der fälligen Vergütung und/oder entsprechenden Aufwendungsersatzes verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. 5.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Provision und Fälligkeit 6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, bei Abschluss des Kaufvertrages eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 3,75 % inkl. MwSt. aus dem Gesamtentgelt (Kaufpreis zuzüglich beurkundeter Nebenleistungen) für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen. 6.2. Eine nachträgliche Verringerung des Kaufpreises hat auf den Provisionsanspruch des Maklers keinen Einfluss. 6.3. Die Provision wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. 6.4. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen, sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entspricht. 6.5. Vorstehende Provisionspflicht gilt auch für Vertragsschlüsse durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht. 6.6. Auch bei Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung infolge eines Nachweises durch den Makler ist eine Provision fällig. 6.7. Ein entstandener Provisionsanspruch wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird. 6.8. Dem Auftraggeber wird eine ordnungsgemäße Rechnung über die Provision erstellt, und er stimmt zu, dass die Übersendung der Rechnung per E-Mail erfolgen kann und keiner handschriftlichen Signatur bedarf.
7. Zahlungsverzug 7.1. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn das Zahlungsziel auf der Rechnung nicht eingehalten wird und eine Mahnung erfolgt ist. Darüber hinaus kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel um mehr als 30 Tage überschritten wird. 7.2. Im Falle des Verzugs kann der Makler Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erheben.
8. Rechte des Auftraggebers 8.1. Der Auftraggeber (als Verkäufer) kann sich eigenständig um den Abschluss eines Kaufvertrages bemühen. 8.2. Der Auftraggeber (als Käufer) hat das Recht, mehrere Makler zu beauftragen und sich eigenständig um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen.
9. Pflichten des Auftraggebers 9.1. Der Auftraggeber (als Verkäufer) wird dem Makler unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen übergeben und ihn bei den Verkaufsbemühungen unterstützen. 9.2. Der Auftraggeber (als Käufer) verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über Änderungen seiner Kaufabsicht zu informieren.
10. Rechte des Maklers 10.1. Der Makler kann die Ausführung des Auftrags an Dritte übertragen. 10.2. Der Makler darf mit beiden Vertragspartnern entgeltliche Maklerverträge abschließen („Doppeltätigkeit“).
11. Haftung und Gewährleistung 11.1. Der Makler haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Schäden an Leben und Gesundheit. 11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12. Datenschutz Die Kluge Köpfe Immobilien GmbH schützt die personenbezogenen Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze.
13. Schlussbestimmungen 13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 13.2. Für Unternehmer gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.